Für Zuwendungen ab EUR 20,- senden wir Spendern aus dem Inland jeweils im Januar/ Februar des Folgejahres eine Zuwendungsbestätigung zu.
Im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Vorgaben in Deutschland sind Spenden für gemeinnützige Zwecke bis zu einem Höchstbetrag von 20% des Gesamtbetrags der eigenen
Einkünfte steuerlich abzugsfähig.